Europawahl 2024

EU-Fahne

Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.

Wer ist wahlberechtigt?

  • Österreichische Staatsbürger:innen, die am Stichtag 26.3.2024 mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde gemeldet sind und die spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollenden. 
  • Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich und die bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stischtag (26.3.2024) in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind. 
  • Österreichische Staatsbürger:innen, die den Hauptwohnsitz im Ausland haben und einen gültigen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz haben. 

AMTLICHE MITTEILUNG

Die "Amtliche Mitteilung" mit allen Wahlinformationen wird an alle Wahlberechtigten zugestellt. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag. Achten Sie daher bei all der Papierflut besonders auf diese Mitteilung!

Text, Brief

Was ist damit zu tun?

Stimmabgabe im Wahllokal:
Wenn Sie am Wahltag in Ihrem zugeteilten Wahllokal Ihre Stimme abgeben möchten, dann nehmen Sie den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation und unbedingt einen amtlichen LICHTBILDAUSWEIS mit. Elektronische Ausweise (ID Austria) sind NICHT zulässig! Im Wahllokal bekommen Sie den Stimmzettel und das Wahlkuvert ausgehändigt und Sie können anschließend in der Wahlkabine Ihre Stimme abgeben. 

Stimmabgabe mit Wahlkarte:
All jene, die am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können, beantragen bitte eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten

  • persönlich am Gemeindeamt im Bürgerservice (voraussichtlich ab Mitte Mai).
  • schriftlich mit der in der amtlichen Wahlinformation beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert.
  • elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig. Der letztmögliche Zeitpunkt für Ihren schriftlichen bzw. Online-Antrag ist der 5. Juni 2024.
Spätester Zeitpunkt für die persönliche Beantragung einer Wahlkarte am Gemeindeamt ist Freitag, 7.6.2024, 12:00 Uhr.

Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich!